STEIERMÄRKISCHEN GEBIETSKRANKENKASSE
1 Teilkörpermassage
ca. 15 min 18,00 €
7 Teilkörpermassagen ca. 15 min 126,00 €
Beachten Sie bitte
...
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vor Behandlungsbeginn brauchen Sie eine ärztliche Verordnung
für Heilmassage
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lassen Sie diese Verordnung durch die GKK bewilligen
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jede Behandlung ist direkt in unserer Praxis zu bezahlen
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reichen Sie die Gesamtrechnung nach Abschluss der
Behandlungsreihe bei der GKK zur Teilrefundierung ein.
Sie bekommen : 32,27 €
gutgeschrieben
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Weitere Versicherungen:
SVB (Sozialversicherungsanstalt der
Bauern)
Anfragen unter : 0316 / 343 DW 8521 Fr. Harb
SVA (Sozialversicherungsanstalt der
gewerblichen Wirtschaft)
Anfragen unter : 0316 / 6004 DW 5538 Hr. Pichler
BVA (Beamtenversicherungsanstalt)
Anfragen unter : 05 / 04 05 DW 5 Servicecenter
KFA (Krankenfürsorgeanstalt für die
Beamten)
Anfragen unter : 0316 / 872 5900 Hr. Weber
Um Tel.
Terminvereinbarung wird gebeten
Tel : 0664 / 26 66 66 9